Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN von Decofora (Handelsname von Aquarella), ansässig in Destelbergen, Belgien.

Artikel 1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Bestellungen und Verträge zwischen Decofora (nachfolgend: "Verkäufer") und dem Käufer (nachfolgend: "Abnehmer"), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Geltung etwaiger Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich widersprochen.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Abnehmer diese Bedingungen vorbehaltlos an.
Artikel 2. Angebote und Verträge

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Annahmefrist gesetzt wurde. Angebote können widerrufen werden, wenn Produkte (insbesondere lebende Pflanzen) zwischenzeitlich ausverkauft sind (Zwischenverkauf vorbehalten).
Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung (per E-Mail/Auftragsbestätigung) durch den Verkäufer zustande.
Abbildungen, Maße und Beschreibungen in Katalogen oder auf der Website sind indikativ. Aufgrund der Natur lebender Produkte (Hydrokulturpflanzen) können Abweichungen in Wachstum, Farbe und Größe auftreten; dies berechtigt nicht zur Auflösung oder zu Schadensersatz.
Artikel 3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer, Transportkosten, Einfuhrzölle, Abgaben und Kosten für Pflanzengesundheitszeugnisse (bei Export außerhalb der EU), sofern nicht anders angegeben.
Treten nach dem Angebotsdatum preiserhöhende Umstände ein (wie z. B. Anstieg der Einkaufspreise, Transporttarife oder Währungsschwankungen), ist der Verkäufer berechtigt, die Preise anzupassen.
Artikel 4. Lieferung und Transport (Export)

Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Incoterms (z. B. EXW - Ex Works oder DAP - Delivered at Place), gemäß Incoterms® 2020.
Wurde "Ex Works" (Ab Werk) vereinbart, geht die Gefahr auf den Abnehmer über, sobald die Ware das Lager des Verkäufers verlässt oder zur Abholung bereitsteht.
Angegebene Lieferzeiten sind indikativ und gelten niemals als feste Frist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferverzögerungen, beispielsweise durch phytosanitäre Kontrollen beim Export, berechtigen nicht zu Schadensersatz.
Artikel 5. Leergut (CC-Container und Paletten)

Mehrwegverpackungen, wie Dänenkarren (CC-Container) und Böden, bleiben Eigentum der jeweiligen Poolorganisation oder des Verkäufers.
CC-Container werden bei Lieferung direkt getauscht ("Zug um Zug"). Kann der Abnehmer bei Lieferung keine gleichwertigen leeren Container zurückgeben, werden dem Abnehmer die Kosten für Miete oder Kauf dieser Container in Rechnung gestellt.
Artikel 6. Qualität und Mängelrügen

Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort bei Erhalt auf Menge und sichtbare Mängel zu prüfen.
Lebende Produkte (Pflanzen): Mängel an der Qualität von Pflanzen sind dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt schriftlich (vorzugsweise per E-Mail mit Fotos) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als ordnungsgemäß angenommen.
Hartwaren (Töpfe/Gefäße): Mängel an nicht-lebenden Materialien sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden.
Eine Reklamation entbindet den Abnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verkäufer akzeptiert.
Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Abnehmer alle seine Zahlungsverpflichtungen (einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten) erfüllt hat.
Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
Bei Export: Bietet das Recht des Bestimmungslandes weitergehende Möglichkeiten des Eigentumsvorbehalts, gelten diese Bestimmungen ergänzend.
Artikel 8. Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. Vorkasse bei neuen Exportkunden).
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Abnehmer automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Abnehmers.
Artikel 9. Haftung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Pflege der Pflanzen nach der Lieferung entstehen (z. B. falscher Standort, Bewässerung, Temperatur).
Die Haftung des Verkäufers ist jederzeit auf den Rechnungsbetrag der jeweiligen Lieferung beschränkt.
Der Verkäufer haftet keinesfalls für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen.
Artikel 10. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (einschließlich: Ernteausfälle, extreme Wetterbedingungen, Transportstreiks, Pandemien oder behördliche Maßnahmen) ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein.
Artikel 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen der Verkäufer beteiligt ist, findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
Streitigkeiten werden ausschließlich durch das zuständige Gericht in dem Bezirk entschieden, in dem Aquarella (Hauptsitz) ansässig ist.